Lehrveranstaltungen
Staatsorganisationsrecht mit Verfassungsprozessrecht
Dienstags, 16 – 17:30, sowie Mittwochs, 08:45 – 11:30 Uhr, voraussichtlich jeweils im Hörsaal II, Hauptgebäude
Veranstaltung Nr. 13980.0015
Vorlesungsbeginn ist am 13. April 2021.
Inhalt:
Das Staatsorganisationsrecht befasst sich mit den Grundlagen des Staates. Es enthält die verfassungsgestaltenden Grundentscheidungen, die einem Staat sein spezifisches Gepräge geben. Zudem regelt es die Staatsorgane, ihr Verhältnis zueinander und die Wahrnehmung staatlicher Funktionen wie beispielsweise der Gesetzgebung.
In der Veranstaltung werden die Staatsstrukturprinzipien Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat, Republik und Sozialstaat behandelt, außerdem die Staatszielbestimmungen. Ein weiterer Themenschwerpunkt sind die Verfassungsorgane des Bundes (Bundespräsident, Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht). Zudem wird die Normsetzung auf Bundesebene (Erlass von Gesetzen und Verordnungen) besprochen.
Im Zusammenhang mit dem Bundesverfassungsgericht liegt ein eigener Schwerpunkt der Vorlesung auf der Behandlung seiner Zuständigkeiten und seiner Verfahrensarten. Insofern bezieht sich die Veranstaltung neben dem Staatsorganisationsrecht auch auf das Verfassungsprozessrecht. Im Wesentlichen ausgespart bleibt lediglich die Verfassungsbeschwerde, die thematisch der Vorlesung zu den Grundrechten zugeordnet ist.
Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an Studenten der Rechtswissenschaften im 2. Fachsemester. Vorausgesetzt wird die Beherrschung des Stoffs aus der Vorlesung zu den Grundrechten.
Am Semesterende wird eine Abschlussklausur angeboten, die für Studenten der Rechtswissenschaften Bestandteil der Zwischenprüfung ist. Erwartet wird die gutachtliche Lösung eines Falles. Zur Vorbereitung auf die Klausur wird der Besuch einer begleitenden Arbeitsgemeinschaft dringend empfohlen.
Bitte beachten Sie, dass an der zu dieser Vorlesung gehörenden Prüfung nur solche Studierende teilnehmen können, deren Nachname mit den Buchstaben A bis J beginnt oder die (auch) in einem der binationalen Bachelorstudiengänge der Fakultät eingeschrieben sind.
Literaturhinweise (weitere Empfehlungen in der Veranstaltung):
- Degenhart, Staatsrecht I – Staatsorganisationsrecht, 36. Aufl. 2020
- Maurer, Staatsrecht I, 6. Aufl. 2010
- Ipsen, Staatsrecht I – Staatsorganisationsrecht, 32. Aufl. 2020
- Gröpl/Windthorst/von Coelln, Grundgesetz – Studienkommentar, 4. Aufl. 2020
- Bethge/von Coelln, Grundriss Verfassungsrecht, 4. Auflage 2011
Veranstaltung in Ilias (Aktuelle Hinweise/Materialien zur Veranstaltung). Der Zugriff auf die Materialien setzt eine Belegung der Vorlesung in Klips voraus.
Vorbereitungsseminar: Staatsorganisationsrecht
Im Seminar werden Themen aus dem Bereich des Staatsorganisationsrechts behandelt.
Die Vorträge und Diskussionen finden vsl. in der zweiten Hälfte des Semesters wöchentlich dienstags um 18 Uhr statt.
Die Themen werden ab dem 08.03.2021 nach individueller Absprache für einen Bearbeitungszeitraum von 8 Wochen ausgegeben.
Das Seminar beginnt mit einer Vorbesprechung, deren Besuch für die Teilnahme obligatorisch ist, sie hat bereits am Dienstag, dem 3. März 2021 stattgefunden.
Bitte bewerben Sie sich nur um einen Platz im Seminar, wenn Sie an der Vorbesprechung und den Seminarterminen teilnehmen können.
Aus organisatorischen Gründen sind Anmeldungen zu dieser Veranstaltung nur in der ersten Belegungsphase (03.02. bis 16.02.2021) möglich. Bitte melden Sie sich bei Interesse rechtzeitig an.
Schwerpunktbereichsseminar: Staatsorganisationsrecht
Das Seminar behandelt einzelne Themen aus dem Staatsorganisationsrecht.
Die Vorbesprechung für das Seminar hat bereits im Februar 2021 stattgefunden.
Die Themen werden frühestens ab dem 22.02.2021 nach individueller Absprache für einen Bearbeitungszeitraum von 6 Wochen ausgegeben.
Die Vorträge und Diskussionen finden im Rahmen einer Blockveranstaltung statt, voraussichtlich am 14. und 15. September 2021. Die exakte Festlegung des Termins erfolgt einige Wochen vorher.