Lehrveranstaltungen
Staatsorganisationsrecht mit Verfassungsprozessrecht
Montags, 8:45 – 11:30, sowie mittwochs, 8:00 – 9:30 Uhr, voraussichtlich jeweils im Hörsaal II, Hauptgebäude
Veranstaltung Nr. 13980.0015
Vorlesungsbeginn ist am 3. April 2023.
Bitte beachten Sie, dass die Vorlesung am Mittwoch, dem 5.4. auf den Nachmittag desselben Tages verschoben werden muss. Nähere Informationen dazu erhalten angemeldete Vorlesungsteilnehmer rechtzeitig per E-Mail.
Inhalt:
Das Staatsorganisationsrecht befasst sich mit den Grundlagen des Staates. Es enthält die verfassungsgestaltenden Grundentscheidungen, die einem Staat sein spezifisches Gepräge geben. Zudem regelt es die Staatsorgane, ihr Verhältnis zueinander und die Wahrnehmung staatlicher Funktionen wie beispielsweise der Gesetzgebung.
In der Veranstaltung werden die Staatsstrukturprinzipien Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat, Republik und Sozialstaat behandelt, außerdem die Staatszielbestimmungen. Ein weiterer Themenschwerpunkt sind die Verfassungsorgane des Bundes (Bundespräsident, Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht). Zudem wird die Normsetzung auf Bundesebene (Erlass von Gesetzen und Verordnungen) besprochen.
Im Zusammenhang mit dem Bundesverfassungsgericht liegt ein eigener Schwerpunkt der Vorlesung auf der Behandlung seiner Zuständigkeiten und seiner Verfahrensarten. Insofern bezieht sich die Veranstaltung neben dem Staatsorganisationsrecht auch auf das Verfassungsprozessrecht. Im Wesentlichen ausgespart bleibt lediglich die Verfassungsbeschwerde, die thematisch der Vorlesung zu den Grundrechten zugeordnet ist.
Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an Studenten der Rechtswissenschaften im 2. Fachsemester. Vorausgesetzt wird die Beherrschung des Stoffs aus der Vorlesung zu den Grundrechten.
Am Semesterende wird eine Abschlussklausur angeboten, die für Studenten der Rechtswissenschaften Bestandteil der Zwischenprüfung ist. Erwartet wird die gutachtliche Lösung eines Falles. Zur Vorbereitung auf die Klausur wird der Besuch einer begleitenden Arbeitsgemeinschaft dringend empfohlen.
Bitte beachten Sie, dass an der zu dieser Vorlesung gehörenden Prüfung nur solche Studierende teilnehmen können, deren Nachname mit den Buchstaben A bis J beginnt oder die (auch) in einem der binationalen Bachelorstudiengänge der Fakultät eingeschrieben sind.
Literaturhinweise (weitere Empfehlungen in der Veranstaltung):
- Degenhart, Staatsrecht I – Staatsorganisationsrecht, 38. Aufl. 2022
- Maurer, Staatsrecht I, 6. Aufl. 2010
- Ipsen/Kaufhold/Wischmeyer, Staatsrecht I – Staatsorganisationsrecht, 34. Aufl. 2022
- Gröpl/Windthorst/von Coelln, Grundgesetz – Studienkommentar, 5. Aufl. 2022
- Bethge/von Coelln, Grundriss Verfassungsrecht, 4. Auflage 2011
Veranstaltung in Ilias (Aktuelle Hinweise/Materialien zur Veranstaltung). Der Zugriff auf die Materialien setzt eine Belegung der Vorlesung in Klips voraus.
Medienrecht
Montags, 14:00 – 15:30 voraussichtlich im Hörsaal XIa, Hauptgebäude
Veranstaltung Nr. 13980.2217
Vorlesungsbeginn ist am 17. April 2023.
Inhalt:
Die Vorlesung behandelt das nationale öffentliche Medienrecht, also die Teile des deutschen Verfassungs- und Verwaltungsrechts mit besonderer Bedeutung für die Massenmedien.
Im ersten Teil der Vorlesung werden neben den Gesetzgebungskompetenzen für die Regelung des Medienrechts die einschlägigen Grundrechte besprochen. Besonderes Augenmerk liegt auf den Grundrechten aus Art. 5 I 2 GG. Behandelt wird aber auch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht als besonders wichtiges „Gegenrecht“.
Der zweite Teil der Vorlesung befasst sich mit den einfach-gesetzlichen Regelungen des Rundfunkrechts und des Rechts der Telemedien. Insbesondere werden die einschlägigen staatsvertraglichen Regelungen besprochen. Das Presserecht wird nur sehr kurz in den Blick genommen, weil es Gegenstand einer eigenen Veranstaltung im Wahlbereich ist.
Vorausgesetzt werden Kenntnisse des Staats- und Verwaltungsrechts, soweit dieses Gegenstand des Grundstudiums ist.
Am Semesterende wird eine Klausur angeboten. Erwartet wird die gutachtliche Lösung eines Falles.
Anmerkung: Die Teilnahme an der Klausur setzt eine separate Anmeldung voraus. Bitte beachten Sie die insofern geltenden Anmeldefristen!
Literaturhinweise (weitere Empfehlungen in der Veranstaltung):
- Fechner, Medienrecht, 22. Aufl. 2023
- v. Lewinski, Medienrecht, 2020
- Fechner/Rösler, Fälle und Lösungen zum Medienrecht, 4. Aufl. 2021
Veranstaltung in Ilias (Aktuelle Hinweise/Materialien zur Veranstaltung). Der Zugriff auf die Materialien setzt eine Belegung der Vorlesung in Klips voraus.
Vorbereitungsseminar: Staatsrecht
Im Seminar werden Themen aus dem Bereich Staatsrecht behandelt.
Das Seminar beginnt mit einer Vorbesprechung, deren Besuch für die Teilnahme obligatorisch ist, sie findet voraussichtlich am 05.04.2023 statt.
Die Themen werden ab dem 12.04.2023 nach individueller Absprache für einen Bearbeitungszeitraum von zunächst vier Wochen ausgegeben. Der Umfang der Arbeiten soll 15 Seiten nicht überschreiten.
Die Vorträge und Diskussionen finden voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Semesters wöchentlich mittwochs um 18 Uhr statt. Nach Vortrag und Durchsicht/Korrektur der Arbeit besteht im Bedarfsfall die Möglichkeit, eine bisher ggf. nicht ausreichende Ausarbeitung innerhalb einer zweiten Bearbeitungsphase von weiteren drei Wochen Dauer nachzubessern. Weitere Informationen zum Ablauf des Seminars sowie zu den (formalen) Anforderungen können Sie auch dem Leitfaden entnehmen, der unter https://coelln.uni-koeln.de/haeufig-gestellte-fragen abrufbar ist.
Bitte bewerben Sie sich nur um einen Platz im Seminar, wenn Sie an der Vorbesprechung und den Seminarterminen teilnehmen können.