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Einsichtnahme Klausur Staatsorganisationsrecht mit Verfassungsprozessrecht (A-J, binational) im SS 2023

Die Korrektur der Klausuren im Staatsorganisationsrecht bei Prof. Dr. Christian von Coelln ist abgeschlossen; die Ergebnisse sind auf KLIPS veröffentlicht.

Die korrigierten Klausuren können ab morgen (Dienstag, 19.09.2023) zu den üblichen Öffnungszeiten (9 – 12 Uhr) in der Bibliothek Lehrstuhls und des Instituts für Deutsches und Europäisches Wissenschaftsrecht (HG, Bauteil V, 2. OG) abgeholt werden.

Die Ausgabe kann nur nach Vorlage des Studentenausweises und ggf. (insbesondere bei schwer erkennbaren Fotos) eines amtlichen Lichtbildausweises erfolgen.

Wer aktuell (bspw. wegen eines Auslandssemesters o.ä.) an der persönlichen Abholung gehindert ist, kann die Klausur durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen. Die Bevollmächtigung ist durch eine (von der bevollmächtigten Person mitzubringende) schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Sie muss Namen und Matrikelnummer des Vollmachtgebers/Klausurteilnehmers enthalten; zudem ist jeweils ein Scan bzw. Foto des Studenten- und ggf. (bei schlechter Erkennbarkeit des Passbildes) eines amtlichen Lichtbildausweises des Vollmachtgebers/Klausurteilnehmers beizufügen. Überdies muss sich natürlich auch der/die Bevollmächtigte durch einen geeigneten Ausweis ausweisen können.

Die Frist für etwaige Remonstrationen ergibt sich aus § 23 Abs. 1 StudPrO.

Korrektur der Abschlussklausuren Staatsorganisationsrecht (SS 2023) abgeschlossen

Die Korrektur der Abschlussklausuren zur Vorlesung „Staatsorganisationsrecht mit Verfassungsprozessrecht“ aus dem Sommersemester 2023 ist abgeschlossen.

Die Klausuren sind an das Prüfungsamt weitergeleitet worden. Mit der Bekanntgabe der Ergebnisse via KLIPS können Sie am morgen Freitag (15.9.2023) oder am darauffolgenden Montag rechnen. 

Wir informieren Sie darüber, ab wann Sie Ihre Klausuren am Lehrstuhl abholen können. 

Einsichtnahme 1. Klausur Große Übung im Öffentlichen Recht (Staatsrecht) SoSe 2023

Die Korrektur der 1. Klausur in der Großen Übung im Öffentlichen Recht (Staatsrecht) bei Frau PD Dr. S. Pernice-Warnke, LL.M. ist abgeschlossen; die Ergebnisse sind auf KLIPS veröffentlicht.

Die korrigierten Klausuren können ab morgen (Freitag, 25.8.) zu den üblichen Öffnungszeiten (9 – 12 Uhr) in der Bibliothek des Instituts für Deutsches und Europäisches Wissenschaftsrecht (Lehrstuhl Professor Dr. C. von Coelln, HG, Bauteil V, 2. OG) abgeholt werden.

Die Ausgabe kann nur nach Vorlage des Studentenausweises und ggf. (insbesondere bei schwer erkennbaren Fotos) eines amtlichen Lichtbildausweises erfolgen.

Wer aktuell (bspw. wegen eines Auslandssemesters o.ä.) an der persönlichen Abholung gehindert ist, kann die Klausur durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen. Die Bevollmächtigung ist durch eine (von der bevollmächtigten Person mitzubringende) schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Sie muss Namen und Matrikelnummer des Vollmachtgebers/Klausurteilnehmers enthalten; zudem ist jeweils ein Scan bzw. Foto des Studenten- und ggf. (bei schlechter Erkennbarkeit des Passbildes) eines amtlichen Lichtbildausweises des Vollmachtgebers/Klausurteilnehmers beizufügen. Überdies muss sich natürlich auch der/die Bevollmächtigte durch einen geeigneten Ausweis ausweisen können.

Die Frist für etwaige Remonstrationen ergibt sich aus § 23 Abs. 1 StudPrO.

Kurzlösungsskizze zur Abschlussklausur online

Für die Abschlussklausur zur Vorlesung "Staatsorganisationsrecht mit Verfassungsprozessrecht" v. 22.7.2023 steht seit heute eine Kurzlöungsskizze auf Ilias bereit.

Korrektur der Fortgeschrittenenhausarbeit (WS 22/23) abgeschlossen – Einsichtnahme

Die Korrektur der Fortgeschrittenenhausarbeiten im Öffentlichen Recht aus dem Wintersemester 2022/2023 ist abgeschlossen. 

Die Hausarbeiten können ab dem kommenden Montag (5.6.2023) zu den üblichen Öffnungszeiten (9 Uhr – 12 Uhr) in der Bibliothek des Instituts für Deutsches und Europäisches Wissenschaftsrecht (Hauptgebäude, Bauteil V, 2. OG) abgeholt werden.

Die Ausgabe kann nur nach Vorlage des Studentenausweises und ggf. (insbesondere bei schwer erkennbaren Fotos) eines amtlichen Lichtbildausweises erfolgen.

Wer aktuell (bspw. wegen eines Auslandssemesters o.ä.) an der persönlichen Abholung gehindert ist, kann die Hausarbeit durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen. Die Bevollmächtigung ist durch eine (von der bevollmächtigten Person mitzubringende) schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Sie muss Namen und Matrikelnummer des Vollmachtgebers/Prüfungsteilnehmers enthalten; zudem ist jeweils ein Scan bzw. Foto des Studenten- und ggf. (bei schlechter Erkennbarkeit des Passbildes) eines amtlichen Lichtbildausweises des Vollmachtgebers/Prüfungsteilnehmers beizufügen. Überdies muss sich natürlich auch der/die Bevollmächtigte durch einen geeigneten Ausweis ausweisen können.

Die Frist für eventuelle Remonstrationen ergibt sich aus § 23 Abs. 1 StudPrO 2014.