Am Lehrstuhl von Herrn Professor Dr. Christian von Coelln ist zum 01.08.2023 eine Stelle als studentische Hilfskraft zu besetzen.
Zur Stellenausschreibung gelangen Sie hier.
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Die Korrektur der Klausur zur Vorlesung "Verwaltungsprozessrecht" im WS 22/23 ist abgeschlossen. Die korrigierten Klausuren können ab morgen (Donnerstag, 6.4.) zu den üblichen Öffnungszeiten (9 – 13 Uhr) in der Bibliothek des Instituts für Deutsches und Europäisches Wissenschaftsrecht (Lehrstuhl Professor Dr. C. von Coelln, HG, Bauteil V, 2. OG) abgeholt werden.
Die Ausgabe kann nur nach Vorlage des Studentenausweises und ggf. (insbesondere bei schwer erkennbaren Fotos) eines amtlichen Lichtbildausweises erfolgen.
Wer aktuell (bspw. wegen eines Auslandssemesters o.ä.) an der persönlichen Abholung gehindert ist, kann die Klausur durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen. Die Bevollmächtigung ist durch eine (von der bevollmächtigten Person mitzubringende) schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Sie muss Namen und Matrikelnummer des Vollmachtgebers/Klausurteilnehmers enthalten; zudem ist jeweils ein Scan bzw. Foto des Studenten- und ggf. (bei schlechter Erkennbarkeit des Passbildes) eines amtlichen Lichtbildausweises des Vollmachtgebers/Klausurteilnehmers beizufügen. Überdies muss sich natürlich auch der/die Bevollmächtigte durch einen geeigneten Ausweis ausweisen können.
Die Frist für etwaige Remonstrationen ergibt sich aus § 23 Abs. 1 StudPrO.
Die korrigierten Klausuren können ab morgen (Donnerstag, 6.4.) zu den üblichen Öffnungszeiten (9 – 13 Uhr) in der Bibliothek des Instituts für Deutsches und Europäisches Wissenschaftsrecht (Lehrstuhl Professor Dr. C. von Coelln, HG, Bauteil V, 2. OG) abgeholt werden.
Die Ausgabe kann nur nach Vorlage des Studentenausweises und ggf. (insbesondere bei schwer erkennbaren Fotos) eines amtlichen Lichtbildausweises erfolgen.
Wer aktuell (bspw. wegen eines Auslandssemesters o.ä.) an der persönlichen Abholung gehindert ist, kann die Klausur durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen. Die Bevollmächtigung ist durch eine (von der bevollmächtigten Person mitzubringende) schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Sie muss Namen und Matrikelnummer des Vollmachtgebers/Klausurteilnehmers enthalten; zudem ist jeweils ein Scan bzw. Foto des Studenten- und ggf. (bei schlechter Erkennbarkeit des Passbildes) eines amtlichen Lichtbildausweises des Vollmachtgebers/Klausurteilnehmers beizufügen. Überdies muss sich natürlich auch der/die Bevollmächtigte durch einen geeigneten Ausweis ausweisen können.
Die Frist für etwaige Remonstrationen ergibt sich aus § 23 Abs. 1 StudPrO.
Die Erst- und Zweitkorrektur der Abschlussklausuren zur Vorlesung "Besonderes Verwaltungsrecht" des WS 2022/23 ist abgeschlossen. Die Klausuren werden nun im Prüfungsamt eingescannt; im Anschluss daran sind die Ergebnisse über Klips abrufbar. Sobald die Klausuren aus dem Prüfungsamt zurück sind, können sie am Lehrstuhl abgeholt werden; nähere Informationen hierzu folgen.
Die Korrektur der Klausur zur Vorlesung "Grundrechte" aus dem Wintersemester 2022/23 ist abgeschlossen.
Die Arbeiten können ab sofort zu den üblichen Öffnungszeiten (9 Uhr – 13 Uhr) in der Bibliothek des Instituts für Deutsches und Europäisches Wissenschaftsrecht (HG, Bauteil V, 2. OG) abgeholt werden.
Die Ausgabe kann nur nach Vorlage des Studentenausweises und ggf. (insbesondere bei schwer erkennbaren Fotos) eines amtlichen Lichtbildausweises erfolgen.
Wer aktuell (bspw. wegen eines Auslandssemesters o.ä.) an der persönlichen Abholung gehindert ist, kann die Klausur durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen. Die Bevollmächtigung ist durch eine (von der bevollmächtigten Person mitzubringende) schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Sie muss Namen und Matrikelnummer des Vollmachtgebers/Klausurteilnehmers enthalten; zudem ist jeweils ein Scan bzw. Foto des Studenten- und ggf. (bei schlechter Erkennbarkeit des Passbildes) eines amtlichen Lichtbildausweises des Vollmachtgebers/Klausurteilnehmers beizufügen. Überdies muss sich natürlich auch der/die Bevollmächtigte durch einen geeigneten Ausweis ausweisen können.
Die Frist für eventuelle Remonstrationen ergibt sich aus § 23 Abs. 1 StudPrO.
Die Erstkorrektur der VwGO-Klausuren ist abgeschlossen. Die Zweitkorrektur soll Anfang oder spätestens Mitte der kommenden Woche beendet werden. Unmittelbar danach werden die Klausuren im Prüfungsamt gescannt, so dass Sie über Klips Zugriff auf die Ergebnisse haben.
Die Erst- und Zweitkorrektur der Abschlussklausuren aus der Vorlesung "Grundrechte" des WS 2022/23 ist seit heute abgeschlossen. Die Klausuren werden nun im Prüfungsamt eingescannt; im Anschluss daran sind die Ergebnisse über Klips abrufbar. Die Klausuren können ab Montag, dem 3.4.2023, jeweils zwischen 9 Uhr und 13 Uhr am Lehrstuhl abgeholt werden (HG, Bauteil V, 2. OG)