Häufig gestellte Fragen
Fragen zu Gutachten
Ich benötige ein Gutachten für eine Bewerbung um ein Stipendium o.ä. Kann ich das von Ihnen bekommen?
Ja, sofern Sie an Lehrveranstaltungen von Professor Dr. Dr. h.c. von Coelln teilgenommen und dort Leistungen erbracht haben. Zwingende Voraussetzung ist zudem, dass Ihr Studium erkennbar nicht nur auf die Erfüllung der Minimalanforderungen aus der Studien- und Prüfungsordnung, sondern umfassend angelegt ist. Konkret bedeutet das: Wer nur an den Klausuren teilnimmt, die zum Bestehen der Zwischenprüfung erforderlich sind, nicht aber an weiteren Klausuren, erhält kein befürwortendes Gutachten.
Wie lange vor dem Termin, zu dem ich das Gutachten benötige, muss ich mich an den Lehrstuhl wenden?
Ihre erste Anfrage sollte mindestens vier Wochen vor dem Termin erfolgen, zu dem das Gutachten Ihnen selbst bzw. der Stiftung/Organisation, bei der Sie sich bewerben, vorliegen muss. Sofern Sie diese Frist substantiell unterschreiten, erstellen wir Gutachten nur noch ausnahmsweise, etwa wenn Sie die Unterschreitung der Frist nicht zu vertreten haben.
Wie läuft das Verfahren ab?
Bitte schicken Sie uns Ihre Anfrage nach einem Gutachten per Mail an lehrstuhl-voncoellnuni-koeln.de. Der Mail fügen Sie bitte einen tabellarischen Lebenslauf bei, der über Ihre schulischen, universitären und sonstigen Tätigkeiten (Ehrenämter etc.) Auskunft gibt, zudem Scans Ihres Abiturzeugnisses, der Übersicht Ihrer Studienleistungen und sonstiger relevanter Unterlagen. Sofern wir nach Durchsicht der Unterlagen entscheiden, Ihnen eine befürwortende Stellungnahme auszustellen, werden Sie zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Im Anschluss daran erstellen wir das Gutachten und schicken es - je nach Absprache mit Ihnen und den Anforderungen der jeweiligen Organisation - Ihnen selbst oder unmittelbar der Stiftung etc. zu.
Fragen zu Klausuren
Wie sieht die Klausur aus? Muss ich einen Fall lösen oder einzelne Fragen beantworten?
Alle Klausuren sind Fallklausuren, in denen von Ihnen die gutachtliche Lösung eines Falles gefordert wird. Einzelne Fragen kommen höchstens ergänzend als Zusatzfragen vor.
Was kommt in der Klausur dran? Wird der Vorlesungsstoff eingegrenzt?
Stoff der Klausuren ist das jeweilige Rechtsgebiet in dem Umfang, in dem es in der Vorlesung behandelt wurde: Was nicht besprochen wurde, wird nicht geprüft. Was besprochen wurde, kann geprüft werden.
Was geschieht, nachdem die Klausur geschrieben ist?
Die Klausuren werden zunächst korrigiert und benotet. Im Anschluss daran werden sie vom Lehrstuhl ans Prüfungsamt gegeben. Dort werden die Noten erfasst und in KLIPS verbucht. Danach gibt das Prüfungsamt die Klausuren zurück an den Lehrstuhl.
Wie lange dauert die Korrektur?
Die Studien- und Prüfungsordnung sieht eine Korrekturfrist von acht Wochen vor. Wesentlich schneller lassen sich jedenfalls Arbeiten mit großen Teilnehmerzahlen erfahrungsgemäß nicht korrigieren.
Ich benötige eine vorgezogene Korrektur ("Schnellkorrektur"). Ist das möglich?
In diesem Fall müssen Sie einen Antrag beim insofern allein zuständigen Prüfungsamt stellen. Ein Antrag unmittelbar an den Lehrstuhl ist nicht möglich.
Wie erfahre ich, wann die Korrektur abgeschlossen ist?
Den Abschluss der Korrektur und die Weitergabe der Klausuren an das Prüfungsamt geben wir unter "Aktuelles" auf der Lehrstuhlhomepage bekannt. Sie können die dortigen Meldungen auch über Twitter oder Facebook abonnieren, um die Nachricht nicht zu verpassen.
Die Verbuchung der Noten im Prüfungsamt erfolgt regelmäßig spätestens am Tag nach Eingang der Klausuren dort. Das Prüfungsamt informiert auf seiner Homepage und über Twitter, welche Klausuren bereits erfasst sind.
Wo erfahre ich meine Note?
Ausschließlich über KLIPS. Der Lehrstuhl erteilt keine Auskünfte über Noten.
Wo erhalte ich meine Klausur?
In der Bibliothek des Instituts für Deutsches und Europäisches Wissenschaftsrecht (Hauptgebäude, Bauteil V, 2. OG). Die Bibliothek hat montags bis freitags von 9 Uhr bis 13 Uhr geöffnet. Außerhalb dieser Zeiten ist die Ausgabe von Klausuren nicht möglich.
Ich bin mit der Bewertung meiner Klausur nicht einverstanden. Was kann ich tun?
Sie haben nach § 23 I 1 StudPrO die Möglichkeit der Remonstration. Dafür müssen Sie schriftlich begründen, warum die Bewertung Ihrer Arbeit Ihrer Auffassung nach Fehler aufweist. Pauschale Wertungen ("insgesamt zu schlecht benotet" o.ä.) genügen dem nicht. Ein Bewertungsfehler liegt beispielsweise dann vor, wenn der Korrektor Aspekte als fehlend moniert hat, die Sie in Wahrheit angesprochen haben. Selbst in solchen Fällen bleibt freilich zu prüfen, ob die Korrektur des Fehlers zu einer besseren Note führt oder ob es sich nur um einen Randaspekt handelt. Beachten Sie hierzu auch die einschlägige Handreichung des Prüfungsamtes.
Die Frist für den Remonstrationsantrag beträgt einen Monat ab der Bekanntgabe des Ergebnisses durch das Prüfungsamt und der Möglichkeit der Einsichtnahme bzw. Abholung. Sofern das Ergebnis während der vorlesungsfreien Zeit bekanntgegeben wird – jedenfalls bei Klausuren, die im Sommersemester geschrieben werden, ist das regelmäßig der Fall –, beginnt die Frist gem. § 23 I 2 StudPrO erst am ersten Vorlesungstag des folgenden Semesters.
Fragen zu Seminaren
Wie schreibe ich eine Seminararbeit? Wie läuft ein Seminar ab?
Zur Beantwortung dieser Fragen finden Sie hier einen kleinen Leitfaden. Er richtet sich primär an Teilnehmer von SPB-Seminaren. Die formalen Hinweise (Zitierregeln etc.) gelten aber für jede Seminararbeit.