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Aktuelles

Aufbewahrung von Prüfungsarbeiten

Bitte beachten Sie, dass Klausuren und Hausarbeiten, deren Ergebnisse im Jahr 2018 oder früher bekannt gegeben wurden und noch nicht abgeholt sind, nur noch bis Ende 2024 aufbewahrt werden können. Danach werden sie vernichtet.

Die Frist für die Aufbewahrung ist dann mindestens 1 Jahr überschritten.

Prüfungsarbeiten können grundsätzlich während unserer regulären Öffnungszeiten abgeholt bzw. eingesehen werden.

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