Die Korrektur der Klausuren im Staatsorganisationsrecht bei Prof. Dr. Christian von Coelln ist abgeschlossen; die Ergebnisse sind auf KLIPS veröffentlicht.
Die korrigierten Klausuren können ab morgen (Dienstag, 19.09.2023) zu den üblichen Öffnungszeiten (9 – 12 Uhr) in der Bibliothek Lehrstuhls und des Instituts für Deutsches und Europäisches Wissenschaftsrecht (HG, Bauteil V, 2. OG) abgeholt werden.
Die Ausgabe kann nur nach Vorlage des Studentenausweises und ggf. (insbesondere bei schwer erkennbaren Fotos) eines amtlichen Lichtbildausweises erfolgen.
Wer aktuell (bspw. wegen eines Auslandssemesters o.ä.) an der persönlichen Abholung gehindert ist, kann die Klausur durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen. Die Bevollmächtigung ist durch eine (von der bevollmächtigten Person mitzubringende) schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Sie muss Namen und Matrikelnummer des Vollmachtgebers/Klausurteilnehmers enthalten; zudem ist jeweils ein Scan bzw. Foto des Studenten- und ggf. (bei schlechter Erkennbarkeit des Passbildes) eines amtlichen Lichtbildausweises des Vollmachtgebers/Klausurteilnehmers beizufügen. Überdies muss sich natürlich auch der/die Bevollmächtigte durch einen geeigneten Ausweis ausweisen können.
Die Frist für etwaige Remonstrationen ergibt sich aus § 23 Abs. 1 StudPrO.
Die Korrektur der Abschlussklausuren zur Vorlesung „Staatsorganisationsrecht mit Verfassungsprozessrecht“ aus dem Sommersemester 2023 ist abgeschlossen.
Die Klausuren sind an das Prüfungsamt weitergeleitet worden. Mit der Bekanntgabe der Ergebnisse via KLIPS können Sie am morgen Freitag (15.9.2023) oder am darauffolgenden Montag rechnen.
Wir informieren Sie darüber, ab wann Sie Ihre Klausuren am Lehrstuhl abholen können.
Die Korrektur der 1. Klausur in der Großen Übung im Öffentlichen Recht (Staatsrecht) bei Frau PD Dr. S. Pernice-Warnke, LL.M. ist abgeschlossen; die Ergebnisse sind auf KLIPS veröffentlicht.
Die korrigierten Klausuren können ab morgen (Freitag, 25.8.) zu den üblichen Öffnungszeiten (9 – 12 Uhr) in der Bibliothek des Instituts für Deutsches und Europäisches Wissenschaftsrecht (Lehrstuhl Professor Dr. C. von Coelln, HG, Bauteil V, 2. OG) abgeholt werden.
Die Ausgabe kann nur nach Vorlage des Studentenausweises und ggf. (insbesondere bei schwer erkennbaren Fotos) eines amtlichen Lichtbildausweises erfolgen.
Wer aktuell (bspw. wegen eines Auslandssemesters o.ä.) an der persönlichen Abholung gehindert ist, kann die Klausur durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen. Die Bevollmächtigung ist durch eine (von der bevollmächtigten Person mitzubringende) schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Sie muss Namen und Matrikelnummer des Vollmachtgebers/Klausurteilnehmers enthalten; zudem ist jeweils ein Scan bzw. Foto des Studenten- und ggf. (bei schlechter Erkennbarkeit des Passbildes) eines amtlichen Lichtbildausweises des Vollmachtgebers/Klausurteilnehmers beizufügen. Überdies muss sich natürlich auch der/die Bevollmächtigte durch einen geeigneten Ausweis ausweisen können.
Die Frist für etwaige Remonstrationen ergibt sich aus § 23 Abs. 1 StudPrO.
Für die Abschlussklausur zur Vorlesung "Staatsorganisationsrecht mit Verfassungsprozessrecht" v. 22.7.2023 steht seit heute eine Kurzlöungsskizze auf Ilias bereit.