Bitte beachten Sie, dass Klausuren und Hausarbeiten, deren Ergebnisse im Jahr 2018 oder früher bekannt gegeben wurden und noch nicht abgeholt sind, nur noch bis Ende 2024 aufbewahrt werden können. Danach werden sie vernichtet.
Die Frist für die Aufbewahrung ist dann mindestens 1 Jahr überschritten.
Prüfungsarbeiten können grundsätzlich während unserer regulären Öffnungszeiten abgeholt bzw. eingesehen werden.
Die Korrektur der Klausuren im Staatsorganisationsrecht aus dem Sommersemester 2024 bei Prof. Dr. Dr. h.c. (TSU Tiflis) Christian von Coelln ist abgeschlossen; die Ergebnisse sind auf KLIPS veröffentlicht.
Die korrigierten Klausuren können ab morgen (Mittwoch, 11.09.2024) zu den üblichen Öffnungszeiten (9–12 Uhr) in der Bibliothek des Lehrstuhls und des Instituts für Deutsches und Europäisches Wissenschaftsrecht (Hauptgebäude, Bauteil V, 2. OG) abgeholt werden.
Die Ausgabe kann nur nach Vorlage des Studentenausweises und eines amtlichen Lichtbildausweises erfolgen.
Wer aktuell (bspw. wegen eines Auslandssemesters o.Ä.) an der persönlichen Abholung gehindert ist, kann die Klausur durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen. Die Bevollmächtigung ist durch eine (von der bevollmächtigten Person mitzubringende) schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Sie muss Namen und Matrikelnummer des Vollmachtgebers/Klausurteilnehmers enthalten; zudem ist jeweils ein Scan bzw. Foto des Studenten- und eines amtlichen Lichtbildausweises des Vollmachtgebers/Klausurteilnehmers beizufügen. Überdies muss sich natürlich auch der/die Bevollmächtigte durch einen geeigneten Ausweis ausweisen können.
Die Frist für etwaige Remonstrationen ergibt sich aus § 23 Abs. 1 StudPrO.
Die Korrektur der Abschlussklausuren zur Vorlesung „Medienrecht“ aus dem Sommersemester 2024 ist abgeschlossen.
Mit der Bekanntgabe der Ergebnisse via KLIPS können Sie am morgigen Dienstag (10.9.2024) rechnen.
Wir informieren Sie darüber, ab wann Sie Ihre Klausuren am Lehrstuhl einsehen können.